Ein kürzlich ergangenes Urteil des Landgerichts Braunschweig verdeutlicht die Risiken von Online-Glücksspielen und ihren ruinösen Charakter. Ein Mandant der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte musste dies am eigenen Leib erfahren, als er in einem Online-Casino einen Verlust von knapp 152.000 Euro erlitt. Das Gericht entschied jedoch zugunsten des Klägers und verpflichtete die Betreiberin des Casinos, ihm den Verlust zu erstatten, da sie keine Erlaubnis für ihr Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland hatte.
Gerichtsurteil: Betreiberin von Online-Casino muss Verlust erstatten
Zwischen 2015 und 2020 nahm der Kläger über eine deutschsprachige Internetdomain an Online-Glücksspielen teil und erlitt einen Verlust von knapp 152.000 Euro. Obwohl Online-Glücksspiele in Deutschland bis zum 1. Juli 2021 grundsätzlich verboten waren, ermöglichte die Beklagte deutschen Spielern den Zugang zu ihrem Angebot. Das Gericht entschied, dass dies gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstieß und erklärte die abgeschlossenen Verträge als ungültig. Somit hat die Beklagte keinen rechtlichen Anspruch auf das Geld und ist verpflichtet, dem Kläger den Verlust vollständig zu erstatten.
Trotz des Verbots haben Veranstalter illegaler Glücksspiele immer wieder ihre Angebote auch für Spieler in Deutschland zugänglich gemacht. Die deutschen Behörden hatten Schwierigkeiten, gegen diesen Schwarzmarkt vorzugehen. Das Gericht unterstrich die Notwendigkeit, die abgeschlossenen Spielverträge als zivilrechtlich nichtig zu betrachten, um dem Verbot eine wirksame Durchsetzung zu ermöglichen. Andernfalls hätten die Veranstalter illegaler Glücksspiele keinen Anreiz, ihr Angebot aufzugeben.
Das Landgericht Braunschweig hat in einem aktuellen Urteil festgestellt, dass es für die rechtliche Bewertung der Teilnahme an Online-Glücksspielen unerheblich ist, ob der Spieler von dem Verbot wusste oder nicht. Das Gericht hat klargestellt, dass eine Kenntnis des Verbots nicht vorausgesetzt werden kann. Selbst Hinweise in der Werbung, die darauf hinweisen, dass das Angebot nur für Spieler in Schleswig-Holstein gilt, ändern daran nichts. Da die Beklagte eine Lizenz in Malta besaß und ihre Webseite auch in deutscher Sprache für Spieler in Deutschland zur Verfügung stellte, war das Fehlen der notwendigen Lizenz für die Spieler nicht offensichtlich.
Das Gericht hat entschieden, dass die Ansprüche des Klägers nicht verjährt sind. Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt erst, wenn der Kläger von der Illegalität des Angebots erfährt. Da der Kläger erst im Jahr 2022 von dieser Illegalität in Kenntnis gesetzt wurde, hat er nach wie vor das Recht, seine Ansprüche einzufordern.
Das Verbot von Online-Glücksspielen wurde zum 1. Juli 2021 gelockert, jedoch unterliegen Glücksspiele im Internet weiterhin strengen Regulierungen. Rechtsanwalt Cocron von CLLB Rechtsanwälte stellt klar, dass nur Veranstalter mit einer gültigen deutschen Lizenz legal Glücksspiele anbieten dürfen. Spieler, die bei illegalen Online-Glücksspielen Verluste erlitten haben, können gute Erfolgsaussichten haben, diese zurückzufordern. Es empfiehlt sich, rechtlichen Rat einzuholen, um die individuelle Situation zu klären.