Was Arbeitnehmer über die Nutzung des Dienstwagens im Urlaub wissen sollten

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Vor dem Sommerurlaub empfiehlt es sich für Besitzer von Dienstwagen, die auch privat genutzt werden dürfen, die rechtlichen Bestimmungen und Vereinbarungen mit ihrem Arbeitgeber zu überprüfen. LeasePlan hat in Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Dr. Christoph Hartleb eine 6-Punkte-Checkliste entwickelt, die Arbeitnehmern dabei hilft, ihre Urlaubsfahrt sorgfältig vorzubereiten. In diesem Artikel werden die wichtigsten Punkte dieser Checkliste anschaulich erläutert.

Checkliste für Dienstwagenbesitzer: Urlaubsreise vorbereiten

Es ist wichtig, dass Arbeitnehmer vor Reiseantritt die Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber über die Nutzung des Dienstwagens überprüfen. Es können Einschränkungen vorhanden sein, wie zum Beispiel bezüglich der Fahrerlaubnis von Kindern oder bestimmten Alters- und Erfahrungsanforderungen für Fahrer.

Sicher unterwegs: Zustand des Fahrzeugs vor Reiseantritt

Vor Beginn der Reise ist es unerlässlich, den Zustand des Fahrzeugs zu überprüfen. Dies betrifft nicht nur die in Deutschland geltenden Vorgaben, sondern auch die gesetzlichen Bestimmungen im Ausland. Eine sorgfältige Überprüfung gewährleistet, dass das Fahrzeug den erforderlichen Standards entspricht und mögliche Probleme vermieden werden.

Sicherheitsausrüstung im Ausland: Rechtzeitige Vorbereitung für eine unbeschwerte Reise

In einigen Ländern gibt es spezielle Vorschriften für die Sicherheitsausrüstung im Fahrzeug. Um Strafen zu vermeiden, sollten Sie im Voraus recherchieren, ob Sie zum Beispiel Warnwesten oder Feuerlöscher mitführen müssen.

Rechtliche Einschränkungen beachten: Nutzung des Dienstwagens im Ausland prüfen

Es ist ratsam, die Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber bezüglich der Nutzung des Dienstwagens im Urlaubsland zu überprüfen, um Konflikte zu vermeiden.

Unfall im Ausland: Internationale Versicherungskarte bietet Sicherheit

Reisende sollten die Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr immer bei sich tragen, um im Falle eines Autounfalls im Ausland die Schadensabwicklung zu vereinfachen. Es ist zu beachten, dass in einigen Ländern die Mitführung dieser Karte gesetzlich vorgeschrieben ist. Außerdem empfiehlt es sich, einen europäischen Unfallbericht herunterzuladen und während der Reise mitzuführen, um im Ernstfall alle relevanten Informationen schnell zur Hand zu haben.

Nutzung der Tank- und Ladekarte während des Urlaubs

Arbeitnehmer sollten vor Reiseantritt klären, ob sie die ihnen zur Verfügung gestellte Tank- oder Ladekarte auch während ihres Urlaubs nutzen können. Es besteht die Möglichkeit, dass es Einschränkungen gibt, beispielsweise hinsichtlich der Art der zu zahlenden Betriebsmittel, wie Kraftstoff, Strom oder andere.

Arbeitnehmer sollten jedoch darauf achten, dass sie die rechtlichen Bestimmungen und Vereinbarungen bezüglich der Nutzung des Dienstwagens genau einhalten.

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