Autor Rebecca Liebig

Musicals meets Märchen: Eine turbulente Bühnenshow (Foto: Theater und Philharmonie Essen GmbH)

Von Märchen und Chaos: Bühnenspektakel im Aalto-Theater

Tauchen Sie am 19. Mai 2023 im Aalto-Theater in Essen in eine einzigartige musikalische Inszenierung ein. Die Show „Rockin‘ the Stage – Die Märchenwelt im Ehekrach“ des United Rock Orchestra, bekannt aus der erfolgreichen Aalto-Show „Yesterdate“, bietet unter der Leitung von Heribert Feckler und mit den talentierten Gesangssolisten Christina Clark,…

Entdecken Sie asiatische Kunst auf der EUROPA 2 - Eine Kreuzfahrt voller (Foto: AdobeStock - meriCantaro 531584155)

Entspannen und Kunst genießen: Die EUROPA 2 lädt zu einer asiatischen Kunstkreuzfahrt ein

Genießen Sie an Bord der EUROPA 2 während der art2sea-Reise Kunst und Luxus in einem einzigartigen Rahmen. Gemeinsam mit dem renommierten Kunstmagazin und Medienhaus TheArtGorgeous geht es auf eine Reise durch die Geschichte und die neuesten Entwicklungen der asiatischen Kunst. Die Gäste erwartet ein vielseitiges Programm aus Ausstellungen in der…

"Privatbesucher aufgepasst: Wichtige Informationen zur ITB 2023 in (Foto: AdobeStock - Timon 584168385)

„Alles Wissenswerte zur ITB 2023 in Berlin für Einzelbesucher“

„Die weltweit größte Reisemesse, die ITB Berlin, ist zurück. Vom 7. bis 9. März 2023 präsentiert sie sich nach einer Corona-bedingten Auszeit unter dem Leitthema „Open for Change“. Doch in diesem Jahr gibt es eine bedeutsame Veränderung: Erstmalig wird sie als Fachmesse durchgeführt, ohne Tage für das breite Publikum. Das…

Verjährung Urlaubsanspruch: Das stand im Urteil (Foto: AdobeStock - kwanchaichaiudom 138702869)

Verjährung Urlaubsanspruch? Arbeitgeber musste 17.376,64 Euro brutto nachzahlen!

Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub. Dieser unterliegt bestimmten Verjährungsfristen. Eine dreijährige Verjährungsfrist beginnt, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über dessen Urlaubsanspruch belehrt und auch auf mögliche Verjährungsfristen hingewiesen hat, der Arbeitnehmer den Urlaub aus freien Stücken aber nicht angetreten ist.