Gericht entscheidet zugunsten der Spieler: Rückzahlung von Verlusten bei illegalen Online-Glücksspielen

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Ein wegweisendes Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg bestätigt erneut, dass Spieler ihre Verluste aus Online-Glücksspielen zurückfordern können, wenn der Anbieter nicht über die erforderliche Lizenz verfügt. Dieses Urteil ist ein bedeutender Meilenstein auf dem Weg zur Rechtssicherheit für Online-Sportwetten und gibt den Spielern die Möglichkeit, ihre Verluste zurückzuerhalten. Rechtsanwalt Istvan Cocron von CLLB Rechtsanwälte weist darauf hin, dass Spieler gute Chancen haben, ihre Verluste zurückzufordern, wenn der Anbieter gegen das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland verstößt.

Rückforderung von Verlusten bei Verstoß gegen Glücksspielverbot möglich

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat in einem bahnbrechenden Urteil bestätigt, dass Spieler ihre Verluste aus Online-Glücksspielen zurückfordern können, wenn der Anbieter nicht über die erforderliche Lizenz verfügt, erklärt Rechtsanwalt Cocron.

Rechtsanwälte setzen Rückzahlung von Verlusten in Online-Sportwetten durch

Dank eines bahnbrechenden Urteils des Oberlandesgerichts Oldenburg haben Spieler erneut die Möglichkeit, ihre Verluste aus Online-Glücksspielen zurückzufordern, wenn der Anbieter nicht über die erforderliche Lizenz verfügt. In diesem speziellen Fall haben CLLB Rechtsanwälte die Rückzahlung von Verlusten in Höhe von rund 407.000 Euro erfolgreich eingefordert. Der betroffene Mandant nahm zwischen 2014 und 2022 an Online-Sportwetten teil, bei denen die beklagte Anbieterin gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen hat.

Rückforderung von Verlusten: Gericht bestätigt Verbot von Online-Glücksspielen

In einem wegweisenden Urteil hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden, dass ein Anbieter von illegalen Online-Glücksspielen die Verluste eines Spielers zurückerstatten muss. Das Gericht begründete diese Entscheidung damit, dass die abgeschlossenen Spielverträge nichtig sind, da der Anbieter gegen das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland verstoßen hat. Das Verbot dient dem Schutz der Spieler und Jugendlichen sowie der Prävention und Bekämpfung von Spielsucht.

Spieler nicht verpflichtet, Legalität des Angebots zu überprüfen

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat festgestellt, dass der Anspruch des Spielers auf Rückzahlung nicht dadurch beeinträchtigt wird, dass er an illegalen Online-Sportwetten teilgenommen hat. Es konnte nicht nachgewiesen werden, dass der Spieler das Verbot kannte oder sich bewusst dagegen entschieden hat. Die Beklagte konnte keine gegenteiligen Beweise vorlegen. Das Gericht betonte, dass der Kläger nicht darauf hingewiesen werden kann, dass das Angebot illegal ist, wenn die Beklagte selbst weiterhin behauptet, dass es legal war.

Keine Erlaubnis in Deutschland beantragt: OLG Oldenburg weist Antrag ab

Die Beklagte stellte den Antrag, das Verfahren bis zur Entscheidung des EuGH in einem ähnlichen Fall auszusetzen. Das Oberlandesgericht Oldenburg lehnte diesen Antrag jedoch ab und betonte, dass bereits entschieden wurde, dass das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland mit dem EU-Recht vereinbar ist. Selbst wenn die Beklagte der Auffassung ist, dass das Verbot gegen Unionsrecht verstößt, hätte sie zumindest eine Genehmigung in Deutschland beantragen müssen. Dies hat sie jedoch nicht getan, so das OLG Oldenburg.

Rechtssicherheit für Online-Sportwetten: Spieler können Verluste zurückverlangen

Das Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg bestätigt, dass Spieler gute Erfolgsaussichten haben, ihre Verluste aus Online-Glücksspielen zurückzufordern, sofern der Anbieter nicht über die erforderliche Lizenz verfügt. Dieses Urteil trägt zur Schaffung von Rechtssicherheit im Bereich der Online-Sportwetten bei und unterstützt die Bemühungen zur Prävention von Sucht, zum Schutz der Spieler und Jugendlichen sowie zur Bekämpfung von Spielsucht. Spieler können nun darauf vertrauen, dass sie ihre Verluste erstattet bekommen, wenn der Anbieter gegen das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland verstößt.

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