Wichtig für chronisch Kranke: Reisetauglichkeit ärztlich bescheinigen lassen

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Menschen mit chronischen Krankheiten wie Asthma oder Diabetes, die ins Ausland reisen möchten, sollten sich vorab über ihren Versicherungsschutz informieren und gegebenenfalls eine private Auslandsreisekrankenversicherung abschließen. Denn die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt oft nicht die Kosten für den Rücktransport.

Reisetauglichkeit ärztlich bescheinigen lassen

Damit Menschen mit chronischen Krankheiten gut vorbereitet ins Ausland reisen können, empfiehlt es sich, vor Reiseantritt ihre Reisetauglichkeit ärztlich bescheinigen zu lassen und den Versicherungsschutz mit ihrem Versicherer abzuklären. Hierfür ist eine Reise-Unbedenklichkeitsbescheinigung notwendig, die eindeutig die Art der Vorerkrankung und die Tatsache, dass während der Reise keine Behandlungen zu erwarten sind, dokumentiert. Bianca Boss vom Bund der Versicherten e. V. (BdV) betont die Wichtigkeit dieser Bescheinigung für chronisch kranke Reisende.

Reise-Unbedenklichkeitsbescheinigung: Voraussetzung für Versicherungsschutz

Die Reise-Unbedenklichkeitsbescheinigung gewinnt aufgrund einer Regelung in den Vertragsbedingungen vieler Versicherungsgesellschaften an Bedeutung, die den Versicherungsschutz für chronisch kranke Menschen einschränkt. Die Versicherung übernimmt nur Leistungen im Falle einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung, Folgen eines Unfalls oder einer Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung. Allerdings wird oft nicht eindeutig definiert, was mit „Verschlechterung“ gemeint ist. Chronisch kranke Versicherte können daher nicht klar erkennen, dass die Versicherung nur im Falle akuter, unvorhersehbarer Krankheitsschübe während der Reise leistet. Geplante Behandlungen vor der Abreise und eventuelle Rücktransportkosten sind nicht versichert.

Versicherungsgesellschaften bieten Hilfe für Chronisch Kranke

Es ist empfehlenswert, dass chronisch kranke Menschen vor ihrer Reise mit ihrem Versicherer in Kontakt treten, insbesondere um Informationen über eine Reisetauglichkeitsbescheinigung wie beispielsweise einen „Fit-To-Fly“-Nachweis zu erhalten. Einige Versicherungsgesellschaften stellen spezielle Formulare für solche Bescheinigungen bereit, die von Versicherten angefordert werden können.

Es ist wichtig, den Rat des Arztes oder der Ärztin ernst zu nehmen und die Reisepläne zu überdenken, wenn von einer Reise abgeraten wird. Andernfalls kann es zu Schwierigkeiten bei der Erstattung von Behandlungs- und Rücktransportkosten kommen, und der Auslandskrankenversicherer kann von seiner Leistungspflicht befreit sein. Bei plötzlichen Notfällen aufgrund einer bestehenden Grunderkrankung, mit der die versicherte Person nicht gerechnet hat, besteht jedoch Versicherungsschutz für Notfallbehandlungen.

ARKV bietet keinen Schutz bei vorherigen Diagnosen

Die Auslandsreisekrankenversicherung ist ein unverzichtbarer Schutz für chronisch kranke Menschen, die ins Ausland reisen. Allerdings sollte beachtet werden, dass bereits vor Reisebeginn diagnostizierte Erkrankungen, die während des Auslandsaufenthalts behandelt werden müssen, nicht durch die Versicherung abgedeckt sind.

Durch Sozialversicherungsabkommen mit bestimmten Ländern innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums haben gesetzlich Krankenversicherte Anspruch auf medizinische Leistungen im Krankheitsfall im Ausland.

Für chronisch kranke Menschen, die ins Ausland reisen, ist eine Auslandsreisekrankenversicherung von großer Bedeutung, da sie im Ernstfall die Kosten für Behandlungen und Rücktransporte abdeckt. Vor Reisebeginn sollte der eigene Versicherungsschutz überprüft und gegebenenfalls eine private Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen werden, um finanziellen Schutz im Falle von medizinischen Notfällen im Ausland zu gewährleisten.

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